Rechtliches
Allgemeine Bedingungen
AGB Version 1.0 · Stand: 01.01.2026
Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen von dela-media (Felix Klein), sofern im jeweiligen Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde. Angebote verweisen jeweils unter Angabe von Version und Datum auf die hier veröffentlichte Fassung.
Leistungsübersicht
Zur Einordnung der in Angeboten genannten Posten: Die folgende Übersicht erklärt die typischen Arbeitsschritte und Leistungsbereiche allgemein. Der konkrete Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich stets aus dem jeweiligen Angebot.
- Beratung & Konzept
- Zieldefinition, Ideen- und Formatentwicklung — die inhaltliche Grundlage des Projekts.
- Pre-Produktion
- Alle vorbereitenden Schritte vor dem Dreh: Briefing, Bestandsaufnahme, Planung und Organisation.
- Produktion
- Die Umsetzung am Drehtag mit der jeweils vereinbarten Technik — z. B. Kamera, Licht, Ton, Studio oder Drohne.
- Post-Produktion
- Alle Arbeitsschritte nach dem Dreh bis zum finalen Ergebnis — z. B. Schnitt, Farbkorrektur (Grading), Audio-Bearbeitung und Feinschliff.
- Motion Design
- Animation und grafische Gestaltung im Bewegtbild — z. B. Logo-Animationen, Titel, Bauchbinden oder Erklärformate.
- Bildgestaltung & Fotografie
- Fotoaufnahmen sowie Nachbearbeitung und Retusche von Bildmaterial.
- Design & Web
- Gestaltung digitaler Auftritte — z. B. Screendesign, Webdesign und Inhalte für Social Media.
- KI-Beratung & Workflows
- Beratung zum Einsatz von KI sowie Aufbau unterstützender Arbeitsabläufe in der Medienproduktion.
- Lizenzen & Stock-Material
- Beschaffung und Lizenzierung ergänzender Materialien — z. B. Musik, Soundeffekte, Grafiken oder Footage.
Produktion
- Benötigte Requisiten sowie die Drehorte (Locations) werden vom Auftraggeber bereitgestellt.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche erforderlichen Dreh-, Nutzungs- und Zugangsgenehmigungen vor Produktionsbeginn vorliegen.
- Die Herausgabe von Roh- und Projektdaten ist nicht Bestandteil des Angebots (siehe Abschnitt „Projektdaten und Archivierung").
- Der Umfang der Postproduktion ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot; je nach Angebot kann sie ein separater Bestandteil oder nicht Teil der Leistung sein.
- Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden neu verhandelt, gesondert angeboten und berechnet.
Arbeitszeit
- Ein Produktionstag umfasst bis zu 8 Arbeitsstunden (zzgl. gesetzlicher bzw. üblicher Pausen).
- Ab der 9. Arbeitsstunde werden Überstunden nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
- Die üblichen Pausenregelungen sind einzuhalten.
Terminabsage
Bei einer Absage oder Verschiebung des Produktionstermins weniger als 24 Stunden vor Drehbeginn wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Angebotspreises berechnet. Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. Studiomiete, Reisekosten oder gebuchte Dienstleister) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Postproduktion
Für einen reibungslosen Projektablauf stellt der Auftraggeber vor Beginn der Postproduktion folgende Materialien bereit:
- Detailliertes Briefing sowie finale Texte, die eingeblendet werden
- Anlieferung der Corporate-Design-Unterlagen: CI-Guideline, Fonts, Logos, CI-Grafiken
- Ggf. zu verwendendes Video- und Bildmaterial in ausreichender Qualität (mindestens der im Angebot vereinbarten Auflösung entsprechend)
Die Auflösung und das Ausgabeformat der Produktion ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot (z. B. FullHD 1920×1080 px oder 4K 3.840×2.160 px). Abweichende Formate sowie Adaptionen für Social Media oder weitere Ausgabekanäle sind nicht inkludiert und werden gesondert berechnet.
Im Angebot sind zwei Korrekturschleifen je Video enthalten. Weitere Änderungswünsche, zusätzliche Versionen, Formatanpassungen oder Adaptionen werden neu verhandelt und nach Aufwand berechnet.
Der Auftraggeber erhält das finale Video-File im Format MP4 oder Apple ProRes, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Abnahme
Die Abnahme erfolgt durch die schriftliche oder mündliche Freigabe der finalen Version durch den Auftraggeber. Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung der finalen Fassung keine Rückmeldung oder Mängelanzeige, gilt das Werk als abgenommen.
Nutzungsrechte
Sämtliche Nutzungsrechte an den erstellten Foto-, Video-, Audio- und Grafikarbeiten gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über, sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Projektdaten und Archivierung
Die Herausgabe von Rohmaterial, Projektdateien, Arbeitsdateien oder Quelldaten ist nicht Bestandteil des Angebots, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Die Projektdaten werden nach Abschluss des Projekts nach Möglichkeit für rund 12 Monate gesichert und anschließend gelöscht. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit oder Wiederherstellung dieser Daten besteht nicht; eine Gewähr für die Aufbewahrung wird nicht übernommen. Eine darüber hinausgehende, gesicherte Archivierung kann auf Wunsch vereinbart werden und wird separat nach Laufzeit berechnet.
Sonstiges
Leistungsänderungen oder zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und die erfolgreiche Umsetzung Ihres Projekts.
Felix Klein · dela-media
Änderungshistorie
Angebote verweisen jeweils auf die zum Zeitpunkt des Angebots gültige Version dieser Bedingungen. Nachfolgend die Übersicht der veröffentlichten Fassungen:
- Version 1.0 (01.01.2026) — Erste Veröffentlichung.