Rechtliches
Allgemeine Bedingungen
AGB Version 1.1 · Stand: 21.06.2026
Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen von dela-media (Felix Klein), sofern im jeweiligen Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde. Angebote verweisen jeweils unter Angabe von Version und Datum auf die hier veröffentlichte Fassung.
Leistungsübersicht
Zur Einordnung der in Angeboten genannten Posten: Die folgende Übersicht erklärt die typischen Arbeitsschritte und Leistungsbereiche allgemein. Der konkrete Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich stets aus dem jeweiligen Angebot.
- Bestandsaufnahme & Analyse
- Erfassung des Ist-Zustands als Ausgangspunkt des Projekts — Einholen der erforderlichen Informationen und Unterlagen, Sichtung vorhandener Materialien und bestehender Auftritte sowie Beschaffung, Prüfung und Einrichtung notwendiger Zugänge (z. B. Hosting, Domain, Content-Management-System, Analyse- und Social-Media-Konten).
- Beratung & Konzept
- Zieldefinition, Ideen- und Formatentwicklung — die inhaltliche Grundlage des Projekts.
- Pre-Produktion
- Alle vorbereitenden Schritte vor dem Dreh: Briefing, Bestandsaufnahme, Planung und Organisation.
- Produktion
- Die Umsetzung am Drehtag mit der jeweils vereinbarten Technik — z. B. Kamera, Licht, Ton, Studio oder Drohne.
- Post-Produktion
- Alle Arbeitsschritte nach dem Dreh bis zum finalen Ergebnis — z. B. Schnitt, Farbkorrektur (Grading), Audio-Bearbeitung und Feinschliff.
- Social Clips & Adaptionen
- Gestaltung eigenständiger Kurzformate sowie Anpassung bestehender Inhalte an weitere Kanäle und Bildformate — z. B. Hoch- und Quadratformat, Untertitel.
- Motion Design
- Animation und grafische Gestaltung im Bewegtbild — z. B. Logo-Animationen, Titel, Bauchbinden oder Erklärformate.
- Bildgestaltung & Fotografie
- Fotoaufnahmen sowie Nachbearbeitung und Retusche von Bildmaterial.
- Corporate Identity & Branding
- Entwicklung und Umsetzung visueller Markenauftritte — z. B. Logo, Geschäftsausstattung, Bildwelt sowie Gestaltungsrichtlinien (CI-Guideline).
- Design & Web
- Gestaltung digitaler Auftritte — z. B. Screendesign, Webdesign und Inhalte für Social Media.
- Betreuung & Service
- Laufende Pflege und gestalterische Weiterentwicklung bestehender Auftritte sowie wiederkehrende Content-Produktion im vereinbarten Umfang (siehe Abschnitt „Betreuungs- und Serviceleistungen").
- KI-Beratung & Workflows
- Beratung zum Einsatz von KI sowie Aufbau unterstützender Arbeitsabläufe in der Medienproduktion.
- Lizenzen & Stock-Material
- Beschaffung und Lizenzierung ergänzender Materialien — z. B. Musik, Soundeffekte, Grafiken oder Footage.
Produktion
- Benötigte Requisiten sowie die Drehorte (Locations) werden vom Auftraggeber bereitgestellt.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche erforderlichen Dreh-, Nutzungs- und Zugangsgenehmigungen vor Produktionsbeginn vorliegen.
- Die Herausgabe von Roh- und Projektdaten ist nicht Bestandteil des Angebots (siehe Abschnitt „Projektdaten und Archivierung").
- Der Umfang der Postproduktion ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot; je nach Angebot kann sie ein separater Bestandteil oder nicht Teil der Leistung sein.
- Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden neu verhandelt, gesondert angeboten und berechnet.
Arbeitszeit
- Ein Produktionstag umfasst bis zu 8 Arbeitsstunden (zzgl. gesetzlicher bzw. üblicher Pausen).
- Ab der 9. Arbeitsstunde werden Überstunden nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
- Die üblichen Pausenregelungen sind einzuhalten.
Terminabsage
Produktionstermine werden verbindlich vereinbart und für den Auftraggeber freigehalten. Bei einer Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber wird ein Ausfallhonorar berechnet:
- weniger als 7 Kalendertage vor Drehbeginn: 50 % des vereinbarten Angebotspreises
- weniger als 48 Stunden vor Drehbeginn: 75 % des vereinbarten Angebotspreises
Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. Studiomiete, Reisekosten oder gebuchte Dienstleister) werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Wird innerhalb von 14 Tagen ein Ersatztermin vereinbart, der sich ohne Mehraufwand realisieren lässt, entfällt das Ausfallhonorar.
Postproduktion
Für einen reibungslosen Projektablauf stellt der Auftraggeber vor Beginn der Postproduktion folgende Materialien bereit:
- Detailliertes Briefing sowie finale Texte, die eingeblendet werden
- Anlieferung der Corporate-Design-Unterlagen: CI-Guideline, Fonts, Logos, CI-Grafiken
- Ggf. zu verwendendes Video- und Bildmaterial in ausreichender Qualität (mindestens der im Angebot vereinbarten Auflösung entsprechend)
Die Auflösung und das Ausgabeformat der Produktion ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot (z. B. FullHD 1920×1080 px oder 4K 3.840×2.160 px). Abweichende Formate sowie Adaptionen für Social Media oder weitere Ausgabekanäle sind — sofern nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen — nicht inkludiert und werden gesondert berechnet.
Sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, sind zwei Korrekturschleifen je Video enthalten. Weitere Änderungswünsche, zusätzliche Versionen, Formatanpassungen oder Adaptionen werden neu verhandelt und nach Aufwand berechnet.
Der Auftraggeber erhält das finale Video-File im Format MP4 oder Apple ProRes, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Abnahme
Die Abnahme erfolgt durch die schriftliche oder mündliche Freigabe der finalen Version durch den Auftraggeber. Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung der finalen Fassung keine Rückmeldung oder Mängelanzeige, gilt das Werk als abgenommen.
Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte an den erstellten Foto-, Video-, Audio- und Grafikarbeiten gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über, sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Übertragen wird — sofern im Angebot nicht anders vereinbart — ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigenen Kanäle des Auftraggebers, insbesondere:
- eigene Website und eigene Social-Media-Kanäle
- Messen, Veranstaltungen, Präsentationen und Point of Sale
- interne Kommunikation sowie Personalgewinnung über eigene Kanäle
Nicht enthalten und gesondert zu vergüten sind insbesondere: Ausstrahlung in TV, Kino oder Hörfunk, Nutzung in bezahlter Werbung (z. B. Social Ads, Programmatic, Out-of-Home), Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte, Verwendung durch verbundene Unternehmen sowie der Verkauf des Materials.
Eine Bearbeitung, Kürzung oder Umgestaltung der Arbeiten durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung. dela-media bleibt berechtigt, die eigene Urheberschaft geltend zu machen.
Persönlichkeitsrechte und Einwilligungen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass von allen abgebildeten Personen (z. B. Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden, Gästen) vor Produktionsbeginn wirksame schriftliche Einwilligungen zur Aufnahme und zur vereinbarten Veröffentlichung vorliegen (Recht am eigenen Bild, Datenschutz). Auf Wunsch stellt dela-media hierfür eine Mustervorlage bereit.
Widerruft eine abgebildete Person ihre Einwilligung nach Fertigstellung, gehen daraus entstehende Anpassungen (z. B. Neuschnitt, Austausch von Szenen) zulasten des Auftraggebers und werden nach Aufwand berechnet.
Referenzen und Eigenwerbung
dela-media ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten sowie den Namen und das Logo des Auftraggebers zu Referenz- und Eigenwerbungszwecken zu nutzen — insbesondere auf der eigenen Website, in Portfolio und Präsentationen sowie in sozialen Netzwerken.
Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit ganz oder teilweise schriftlich widersprechen. Vertrauliche Inhalte sowie vereinbarte Sperrfristen (z. B. bei Produktneuheiten) werden selbstverständlich beachtet.
Preise, Zahlungsbedingungen und Nebenkosten
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt folgende Zahlungsweise:
- Auftragswert bis 10.000 € netto: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abnahme
- Auftragswert ab 10.000 € netto: 40 % bei Auftragserteilung, 40 % nach Abschluss der Produktion, 20 % nach Abnahme
- Aufträge bis 1.500 € netto werden nach Abnahme in einer Rechnung abgerechnet
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Mit dem Beginn der Produktion wird erst nach Eingang der ersten Rate begonnen. Erhebliche Fremdkosten (z. B. Studio, Sprecher, Lizenzen, beauftragte Dienstleister) können vorab in Rechnung gestellt werden.
Fahrten im Umkreis von 50 km um 52385 Nideggen-Schmidt sind in den Angebotspreisen enthalten. Darüber hinausgehende Fahrten werden mit 0,45 € je Kilometer berechnet; Übernachtungs-, Bahn- oder Flugkosten nach Aufwand und vorheriger Abstimmung.
Mitwirkung des Auftraggebers
Die vereinbarten Termine setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers voraus — insbesondere Briefing, Freigaben, Zulieferung von Texten, Material und CI-Unterlagen sowie die Bereitstellung von Ansprechpartnern und Drehbeteiligten.
Bei Web- und Digitalprojekten stellt der Auftraggeber zudem die für die Umsetzung erforderlichen Zugänge und Berechtigungen bereit (z. B. Hosting, Domain, Content-Management-System, Analyse- und Social-Media-Konten) oder wirkt an deren Beschaffung mit. Kosten Dritter — etwa für Domains, Hosting, Lizenzen oder Providerwechsel — trägt der Auftraggeber.
Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Liefertermine entsprechend. Entstehen dadurch Mehraufwände (z. B. erneute Anfahrt, zusätzliche Drehzeit, erneutes Einarbeiten), werden diese nach Aufwand berechnet.
Betreuungs- und Serviceleistungen
Für laufende Betreuungsleistungen (z. B. Pflege und gestalterische Weiterentwicklung von Webauftritten, wiederkehrende Content-Produktion) gilt ergänzend:
- Die Laufzeit beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate und verlängert sich anschließend auf unbestimmte Zeit; sie ist danach mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
- Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig.
- Im Paket enthaltene Kontingente (z. B. Stunden, Clips) sind innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraums abzurufen und verfallen danach; eine Auszahlung oder Übertragung erfolgt nicht.
- Leistungen, die über das vereinbarte Kontingent hinausgehen, sowie eigenständige Projekte (z. B. Relaunch, Filmproduktion) sind nicht Bestandteil der Betreuung und werden gesondert angeboten.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ruht die Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Beträge.
- Die Vergütung kann zum Ende einer Laufzeit mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten angepasst werden. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.
Projektdaten und Archivierung
Die Herausgabe von Rohmaterial, Projektdateien, Arbeitsdateien oder Quelldaten ist nicht Bestandteil des Angebots, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Die Projektdaten werden nach Abschluss des Projekts nach Möglichkeit für rund 12 Monate gesichert und anschließend gelöscht. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit oder Wiederherstellung dieser Daten besteht nicht; eine Gewähr für die Aufbewahrung wird nicht übernommen. Eine darüber hinausgehende, gesicherte Archivierung kann auf Wunsch vereinbart werden und wird separat nach Laufzeit berechnet.
Gewährleistung und Haftung
Mängel sind innerhalb der Abnahmefrist konkret zu benennen. dela-media wird berechtigte Mängel im Rahmen der Nacherfüllung beheben. Gestalterische Auffassungsunterschiede stellen keinen Mangel dar, sofern die Leistung dem Briefing und dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.
dela-media haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
Kann ein Termin aus Gründen höherer Gewalt, wegen Krankheit oder infolge eines technischen Ausfalls nicht wahrgenommen werden, wird unverzüglich informiert und ein Ersatztermin vereinbart. Ansprüche wegen Terminverschiebung aus diesen Gründen sind ausgeschlossen.
Sonstiges
Leistungsänderungen oder zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von dela-media.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und die erfolgreiche Umsetzung Ihres Projekts.
Felix Klein · dela-media
Änderungshistorie
Angebote verweisen jeweils auf die zum Zeitpunkt des Angebots gültige Version dieser Bedingungen. Nachfolgend die Übersicht der veröffentlichten Fassungen:
- Version 1.1 (21.07.2026) — Ergänzt: Zahlungsbedingungen und Nebenkosten, Umfang der Nutzungsrechte, Persönlichkeitsrechte und Einwilligungen, Referenzen und Eigenwerbung, Mitwirkung des Auftraggebers, Betreuungs- und Serviceleistungen, Gewährleistung und Haftung. Terminabsage gestaffelt (7 Tage / 48 Stunden). Leistungsübersicht erweitert um Bestandsaufnahme & Analyse, Social Clips & Adaptionen, Corporate Identity & Branding sowie Betreuung & Service.
- Version 1.0 (01.01.2026) — Erste Veröffentlichung.